Unsere Vertragsbedingungen für Betonarbeiten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen crag-port (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Betonarbeiten und damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die im Angebot genannten Preise sind verbindlich für die Dauer von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden nach Aufwand berechnet.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die im Angebot spezifizierten Materialien und Arbeitsleistungen.
Zahlungen sind wie folgt fällig:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die vereinbarten Termine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.
Betonarbeiten sind witterungsabhängig. Bei Temperaturen unter +5°C oder über +30°C sowie bei Regen können Arbeiten verschoben werden, ohne dass dies einen Verzug darstellt.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme durchzuführen.
Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eine angemessene Vergütung für die nicht mehr auszuführenden Leistungen zu zahlen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz, Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: September 2024